Haftungsbegrenzungen:
• Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung: 100 Mio. € (je geschädigter Person max. 15 Mio. €)
• Kaskoversicherung: Wiederbeschaffungswert des versicherten Fahrzeugs
Nicht versicherbar über den Wechseltarif:
• Andere Fahrzeugarten als Pkw
• Fahrzeuge, die beim vorherigen Versicherer weniger als 36 auf einander folgende Monate ohne Unterbrechung versichert waren
• Fahrzeuge, die sich nicht über das Typklassenverzeichnis www.typklassen.de finden lassen
• Fahrzeuge, die sich im Typklassenverzeichnis www.typklassen.de finden lassen, jedoch
- in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung die Typklasse 25 oder in der
- Vollkasko und/oder Teilkaskoversicherung die Typklasse 28 oder höher aufweisen
- mehr als 270 kw / 367 PS Motorleistung bzw. Systemleistung bei Elektro und Hybrid-Fahrzeugen aufweisen
- Exoten z. B. Maserati, Ferrari, Lamborghini, Bugatti, Pagani, Eigenbau, Wiesmann sind
- Älter als 30 Jahre sind
- Liebhaberfahrzeuge u.a. Youngtimer mit Wertsteigerungspotenzial sind
• Fahrzeuge,
- die als Verwendungszweck Mietwagen, Taxen oder Selbstfahrervermietfahrzeuge aufweisen oder
- die überwiegend oder ausschließlich gewerblich genutzt werden oder
- im Einsatz für Pflegedienste oder Kurierdienste aller Art (z.B. Paketzusteller, Medikamentendienste o. ä.) sind
• Versicherungsnehmer:innen, die jünger als 20 oder älter als 70 Jahre sind
• Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind
• Fahrzeuge mit Ausfuhr-, Wechsel-, Behörden-, Kurzzeit- oder Saisonkennzeichen
Details zur Besitzstandsgarantie
Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit, dass
a) ununterbrochen Versicherungsschutz bestand,
b) der Schaden innerhalb der geographischen Grenzen Europas oder in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, geschehen muss.
Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht für Schäden im Zusammenhang mit
a) Vorsatz und strafbaren Handlungen,
b) Assistance-und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen,
c) mit Schutzbriefleistungen, die über die Leistungen nach A. 3 AKB hinausgehen,
d) Insassenunfallversicherung, Auslandsschadenschutz sowie GAP für kreditfinanzierte Fahrzeuge.